Wie lässt sich ein bestehender Kredit erhöhen?
Wenn nach dem ursprünglichen Kreditabschluss weiterer Finanzierungsbedarf entsteht, gibt es drei Wege. Sie können beim bisherigen Anbieter eine Erhöhung vereinbaren, den Restkredit durch ein größeres neues Darlehen ablösen oder einen zweiten Kredit abschließen. Welche Variante günstiger ist, lässt sich nur mit den noch ausstehenden Zahlungen und konkreten neuen Konditionen vergleichen.
Eine Aufstockung ist kein einseitiges Recht. Die Bank muss der Änderung zustimmen. Bei einer deutlichen Erhöhung ist vorab erneut die Kreditwürdigkeit zu prüfen, soweit die Erhöhung nicht bereits in der ursprünglichen Prüfung berücksichtigt wurde; siehe § 505a Absatz 2 BGB. Frühere pünktliche Zahlungen ersetzen diese Prüfung nicht.
| Variante | Vorteile | Nachteile | Wann prüfen? |
|---|---|---|---|
| Bestehenden Vertrag ändern | Ein Ansprechpartner, eventuell eine gemeinsame Rate | Nur mit Zustimmung; Konditionen können neu festgelegt werden | Wenn die bisherige Bank ein nachvollziehbares Ergänzungsangebot macht |
| Größeren Kredit zur Umschuldung aufnehmen | Restschuld und Mehrbedarf in einem Vertrag | Eventuelle Ablösekosten; neue Verzinsung des gesamten Betrags | Wenn die neue Gesamtbelastung einschließlich Ablösung günstiger oder sinnvoller ist |
| Zweiten Kredit aufnehmen | Günstiger alter Vertrag kann bestehen bleiben | Zwei Raten und zwei Laufzeiten; zusätzliche Verpflichtung | Wenn der Altkredit günstig ist und der Zusatzkredit ins Budget passt |
Was als „Kredit aufstocken“ beworben wird, ist nicht zwingend eine Änderung des alten Vertrags. Fragen Sie ausdrücklich, ob dieser fortbesteht oder vollständig abgelöst wird. Entscheidend sind Vertragsunterlagen und Zahlungsströme, nicht die Produktbezeichnung.
Beispiel: 10.000 Euro Restschuld und 5.000 Euro zusätzlicher Bedarf
Für eine saubere Rechnung betrachten wir den heutigen Stand: Der alte Kredit hat noch 10.000 Euro Restschuld und 36 Monatsraten. Angenommen sind 6 Prozent effektiver Jahreszins ohne weitere Kosten. Daraus folgen rund 303,50 Euro Monatsrate und 10.925,99 Euro künftige Rückzahlung. Bereits früher gezahlte Zinsen sind nicht noch einmal als künftige Kosten anzusetzen.
Zusätzlich werden jetzt 5.000 Euro benötigt. Um den Einfluss der Struktur sichtbar zu machen, rechnen wir auch für alle neuen Kredite mit rein angenommenen 6 Prozent effektiv. Es gibt keine Behauptung, dass eine Bank diesen Zins anbietet. Die erste Monatsrate wird jeweils nach einem Monat fällig; Gesamtbeträge beruhen auf ungerundeten Raten.
| Modell | Monatsraten | Künftige Rückzahlung, ca. |
|---|---|---|
| Vertragsänderung: 15.000 Euro, 36 Monate | 455,25 Euro über 36 Monate | 16.388,99 Euro |
| Umschuldung: 15.000 Euro, 60 Monate | 288,88 Euro über 60 Monate | 17.333,08 Euro, zuzüglich möglicher Ablösekosten |
| Alter Kredit + 5.000 Euro zweiter Kredit, jeweils 36 Monate | 303,50 + 151,75 = 455,25 Euro über 36 Monate | 16.388,99 Euro |
Die beiden 36-Monats-Modelle sind hier nur deshalb rechnerisch gleich, weil Zins, Zahlungszeitpunkte und Laufzeiten identisch angenommen werden und keine zusätzlichen Kosten anfallen. In tatsächlichen Angeboten können sich diese Werte deutlich unterscheiden. Die Bank kann eine Vertragsänderung auch anders ausgestalten.
Die Umschuldung senkt im Modell die Monatsrate unter die bisherige Rate, obwohl 5.000 Euro zusätzlich finanziert werden. Dafür läuft die Rückzahlung zwei Jahre länger. Allein durch die längere Laufzeit steigen die künftigen Zahlungen gegenüber dem 36-Monats-Modell um rund 944,09 Euro. Eine niedrigere Monatsrate ist daher kein Beleg für niedrigere Gesamtkosten.
Ablösekosten getrennt berücksichtigen
Würde für die Ablösung der 10.000 Euro ein zulässiger Entschädigungsbetrag von beispielsweise 100 Euro anfallen, beträgt die benötigte Summe bei Mitfinanzierung 15.100 Euro. Bei denselben 60 Monaten und 6 Prozent effektiv ergäben sich rund 290,81 Euro Rate und 17.448,64 Euro Rückzahlung. Zahlen Sie die 100 Euro dagegen separat, addieren Sie sie zum Gesamtbetrag des 15.000-Euro-Kredits. Beides gleichzeitig wäre eine Doppelzählung.
Kredit aufstocken bei gleicher Rate: Wo liegt der Haken?
Eine gleichbleibende Rate kann möglich sein, wenn der neue Zinssatz niedriger ist oder sich die Rückzahlung verlängert. Im Beispiel reicht bereits die Verlängerung auf 60 Monate, um unter etwa 303,50 Euro zu bleiben. Der Preis ist die längere Verpflichtung. Prüfen Sie, ob das Ende der Finanzierung noch zum Nutzungszeitraum der Anschaffung und zu absehbaren Einkommensänderungen passt.
Wenn ein Anbieter die bisherige Rate hervorhebt, lassen Sie sich zusätzlich die Anzahl der neuen Raten und den Gesamtbetrag nennen. Fragen Sie nach einer möglichen höheren Schlussrate. Eine geringe laufende Rate hilft wenig, wenn am Ende ein Betrag fällig wird, für den keine Rücklagen vorhanden sind.
Der Haushaltsrechner für eine tragbare Kreditrate hilft, das neue Budget zu prüfen. Bei zwei weiterlaufenden Darlehen zählt die Summe beider Raten. Bei einer vollständigen Umschuldung darf die endgültig abgelöste Rate nicht zusätzlich als dauerhafte Belastung angesetzt werden; mögliche Überschneidungen im Ablösemonat sollten Sie trotzdem einplanen.
Welche Kosten entscheiden über die passende Lösung?
Vergleichen Sie den effektiven Jahreszins bei passender Summe und Laufzeit. Ein niedrigerer Zins für den Zusatzkredit kann attraktiv sein, während ein neuer hoher Zinssatz auf die gesamte Restschuld den Vorteil wieder aufzehrt. Fordern Sie für jede Variante einen Tilgungsplan und den Gesamtbetrag an.
Berücksichtigen Sie außerdem nur tatsächlich vereinbarte und zulässige Kosten. Freiwillige Zusatzprodukte, etwa eine Restschuldversicherung, müssen separat betrachtet werden. Lassen Sie sich keine pauschale „Gebühr“ als unvermeidbar darstellen, ohne die Grundlage zu prüfen. Der Effektivzins allein erklärt nicht jedes freiwillige Zusatzprodukt und nicht die Kosten des alten Vertrags.
Bei vorzeitiger Rückzahlung eines gewöhnlichen Verbraucherratenkredits kann unter den Voraussetzungen von § 502 BGB eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung entstehen. Die Grenzen von 1 Prozent beziehungsweise 0,5 Prozent sind keine automatischen Gebühren. Unter anderem können unzureichende Vertragsangaben den Anspruch ausschließen; außerdem darf die Entschädigung die verbleibenden Sollzinsen nicht übersteigen.
Vertraglich kostenfreie Ablösungen können günstiger sein. Prüfen Sie Details im Ratgeber Kredit vorzeitig ablösen. Für die konkrete Ablösung zählt der Betrag zum vereinbarten Stichtag, nicht ein älterer Kontostand.
So vergleichen Sie Angebote ohne Rechenfehler
- Aktuelle Restschuld, bisherige Rate, Restlaufzeit und noch zu zahlenden Gesamtbetrag ermitteln.
- Zusatzbedarf begründen und auf notwendige Ausgaben begrenzen.
- Von der bisherigen Bank ein schriftliches Änderungs- oder Neuvertragsangebot anfordern.
- Eine Alternative über den Umschuldungsvergleich und gegebenenfalls einen separaten Zusatzkredit prüfen.
- Alle künftigen Raten, Ablösekosten und Zusatzprodukte auf derselben Zeitbasis addieren.
- Erst nach verbindlicher Finanzierung und abgestimmtem Ablauf die Ablösung veranlassen.
Unterzeichnen Sie nicht vorschnell zwei Alternativen. Klären Sie beim neuen Kreditgeber, ob er den alten Kredit direkt ablöst oder ob Sie selbst überweisen müssen. Eine ausgezahlte Summe ist nicht vollständig frei verfügbar, wenn davon noch die Restschuld beglichen werden soll.
Fazit: Entscheidend ist die Belastung ab heute
Aufstocken kann eine sinnvolle Anpassung sein, wenn ein nachvollziehbarer Mehrbedarf entsteht und die Rückzahlung dauerhaft passt. Vergleichen Sie den alten und den neuen Zahlungsplan vollständig. Eine länger gestreckte Rate kann den Alltag entlasten, sollte aber bewusst gegen höhere Gesamtkosten abgewogen werden.
Quellen und Stand
Stand: 27.10.2026. § 505a BGB, Kreditwürdigkeitsprüfung bei Erhöhung; § 500 BGB, vorzeitige Rückzahlung; § 502 BGB, Voraussetzungen und Grenzen der Entschädigung. Zahlenbeispiele sind eigene Modellrechnungen ohne Angebotscharakter.